Satzung

Hier können Sie einen Blick in unsere Satzung werfen:

 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2016 wurden folgende Satzungsänderungen einstimmig beschlossen:

 

§ 7.1 Zusammensetzung des Vorstandes geändert

Der Vorstand setzt sich ab sofort aus folgenden Funktionsträgern zusammen:

- 1. Vorsitzende/r

- 2. Vorsitzende/r

- Kassierer/in

- Schriftführer/in 

- 1-3 Beisitzer (je nach Wahlbeteiligung darf die Anzahl der Beisitzer variieren)

- Schulleiter/in oder stellvertretende/r Schulleiter/in

 

§ 7.2 Veränderung der Wahlperioden des Vorstandes

Ab sofort dürfen die/der 1. und die/der 2. Vorsitzende nur noch noch im Wechsel neugewählt werden, um einen kompletten Vorstandswechsel vorzubeugen.

 

§ 13.3 Nennung von Begünstigten bei Auflösung der Vereins

Hier werden die begünstigten Organisationen ergänzt, die anteilig das Vereinsvermögen im Falle einer Vereinsauflösung erhalten:

- das Team der Dorfranderholung Seppenrade

- Fortuna Seppenrade e.V.

- Jungkolping Seppenrade

 

Die Satzungsänderungen werden umgehend im Vereinsregister des Amtsgerichtes Coesfeld, Vereinsregisterblatt VR 6493 übernommen.

 

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