Satzung
Hier können Sie einen Blick in unsere Satzung werfen:
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2016 wurden folgende Satzungsänderungen einstimmig beschlossen:
§ 7.1 Zusammensetzung des Vorstandes geändert
Der Vorstand setzt sich ab sofort aus folgenden Funktionsträgern zusammen:
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r
- Kassierer/in
- Schriftführer/in
- 1-3 Beisitzer (je nach Wahlbeteiligung darf die Anzahl der Beisitzer variieren)
- Schulleiter/in oder stellvertretende/r Schulleiter/in
§ 7.2 Veränderung der Wahlperioden des Vorstandes
Ab sofort dürfen die/der 1. und die/der 2. Vorsitzende nur noch noch im Wechsel neugewählt werden, um einen kompletten Vorstandswechsel vorzubeugen.
§ 13.3 Nennung von Begünstigten bei Auflösung der Vereins
Hier werden die begünstigten Organisationen ergänzt, die anteilig das Vereinsvermögen im Falle einer Vereinsauflösung erhalten:
- das Team der Dorfranderholung Seppenrade
- Fortuna Seppenrade e.V.
- Jungkolping Seppenrade
Die Satzungsänderungen werden umgehend im Vereinsregister des Amtsgerichtes Coesfeld, Vereinsregisterblatt VR 6493 übernommen.